Ablauf Garantieantrag

Für Garantieansprüche wenden Sie sich immer an Ihre Verkaufsstelle, bei der Sie Ihr Produkt erworben haben. Diese ist für die Gewährleistung und Garantieabwicklung in einem Garantiefall zuständig bzw. dazu verpflichtet.

Wichtiger Hinweis: Wir sind nicht der Hersteller Exit, wir verkaufen deren Produkte lediglich als Wiederverkäufer.

Haben Sie Ihr Produkt bei uns gekauft und liegt ein berechtigter Mangel vor, ist ein vollständiger Garantieantrag per Email an: info [ät] exit-trampolin [punkt] ch einzureichen. Dieser muss folgendes enthalten:

  • Kopie des original Kaufbeleges bzw. Quittung
  • Beschreibung des Schadens (welche Teile sind defekt?)
  • Bild vom gesamten Trampolin
  • Bilder der beschädigten Teile
  • Artikelnummer und Seriennummer des defekten Produktes (zu finden an den betroffenen Teilen eingenäht als Textil-Etikette oder als Klebeetikette auf dem Metallgestell)
Wichtig: Ohne vollständigen Angaben können wir keine Garantieanträge bearbeiten bzw. nicht an den Hersteller weiterleiten.

Bitte senden Sie kein Material an uns ein, bevor wir Sie nicht dazu gebeten haben. Es besteht kein Anrecht auf Ersatzmaterial während der Bearbeitungszeit, eine sofortige Verfügbarkeit von Ersatzteilen kann nicht garantiert werden.

Bitte beachten Sie, dass von der Herstellergarantie ausgenommen sind:
  • Schäden, die durch unsachgemässe Benützung, Missbrauch, Überbelastung oder äussere Gewalteinwirkung verursacht werden
  • Mängel, die nicht sofort bei Kenntnis gemeldet werden
  • Produkte die nach dem Kauf in irgendeiner Form verändert wurden
  • Produkte die nicht gemäss den Montage- und Benutzerhandbuch montiert und benutzt wurden
  • Produkte die für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden
  • Verschleissteile wie Glasfiber-Stangen*, Gummizüge, Abdeckkappen, etc.

* Grundsätzlich ist ein brechen der Glasfiberstangen nicht in der Garantie abgedeckt, da ein brechen der Stangen nicht auf einen Materialfehler zurückzuführen ist. Die Stangen können durch zu starken Druck brechen, dies entspricht der Eigenschaft des Materials. Glasfaser Stangen sind biegsam zu einem gewissen Grad. Entscheidend ist die Bruchdehnung und die Druckfestigkeit des Materials. Werden diese überschritten entsteht ein Spannungsabfall und das Material bricht. Dies entspricht den Eigenschaften des Materials und ist nicht auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen, deshalb besteht auch kein Garantieanspruch.